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Rettungsgasse rettet Leben!

03. April 2021

Warum die Bildung der Rettungsgasse nach einem Unfall überlebenswichtig ist

Kommt es bei einem Patienten zum Herzstillstand, erhöht jede Sekunde, in der die Rettungskräfte früher bei dem Verunfallten sind, die Überlebenschancen. Dasselbe gilt natürlich auch für schwerwiegende Verletzungen, welche starke Blutungen zur Folge haben.
Daher ist es besonders wichtig, dass Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn eine Rettungsgasse bilden, wenn es zu einem Unfall kam. Nur so können die Rettungskräfte schnell an den Einsatzort gelangen und die Verunfallten versorgen.
Doch welche Strafe droht eigentlich, wenn sich die Kfz-Fahrer weigern, eine Rettungsgasse zu bilden? An wann muss überhaupt eine Rettungsgasse gebildet werden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Artikel auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Diese Sanktionen drohen, wenn Sie keine Rettungsgasse bilden!

Im Zuge der StVO-Novelle am 28.04.2020 wurden auch die Sanktionen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse noch einmal verschärft. Wer bei der entsprechenden Verkehrslage den Rettungskräften die Durchfahrt nicht ermöglicht, muss nun mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Kommt es dabei zu einer Behinderung, Gefährdung oder gar einer Sachbeschädigung, kann die Geldbuße auf bis zu 320 Euro steigen. Sanktioniert werden auch Verkehrsteilnehmer, welche unberechtigterweise eine Rettungsgasse nutzen.
Ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat sind dafür vorgesehen.
Weitere Informationen zu den Sanktionen für die Nichtbildung einer Rettungsgasse gemäß Bußgeldkatalog, liefert das Ratgeberportal bussgeldkatalog.net.

Wann müssen Sie eine Rettungsgasse bilden?

Wann Sie eine Rettungsgasse bilden müssen, ist in § 11 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
Sie sind also nur zur Bildung der Rettungsgasse verpflichtet, wenn Sie sich außerhalb geschlossener Ortschaften befinden und dies nicht erst bei einer Staubildung, sondern bei stockendem Verkehr. Selbstverständlich müssen Sie auch innerhalb geschlossener Ortschaften Einsatzkräften eine freie Fahrt ermöglichen.

Wie werden Rettungsgassen richtig gebildet?

Kommt es zu einer Staubildung außerhalb geschlossener Ortschaften, sind einige Verkehrsteilnehmer nicht sicher, wo sie denn nun hinfahren sollen, um die Rettungsgasse zu bilden. Dabei gestaltet sich das ganz einfach.
Sind zwei Fahrstreifen vorhanden, fahren die Fahrzeuge auf der rechten Spur ganz nach rechts, die Kfz auf der linken Spur ganz nach links. Doch wie gestaltet sich das Ganze, wenn es mehr als nur zwei Fahrstreifen gibt?
In diesem Fall gilt: Alle Fahrzeuge, die sich auf der ganz linken Spur befinden, müssen so weit wie möglich nach links fahren. Alle übrigen Verkehrsteilnehmer müssen sich zum rechten Fahrbahnrand orientieren.
Beachten Sie diese Regeln, können Sie durch das richtige Bilden einer Rettungsgasse dazu beitragen, dass die Rettungskräfte schnell an der Unfallstelle ankommen und die Verletzten versorgen bzw. in ein Krankenhaus bringen können.

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